Parodontitis (im Volksmund Parodontose genannt) ist eine Volkskrankheit, an der ca. 40 Prozent der Bevölkerung erkrankt sind. Hierbei handelt es sich um eine durch Bakterien hervorgerufene Zahnbetterkrankung, die bei den über 30-jährigen die häufigste Ursache für den Verlust der Zähne darstellt. Wenn das Überangebot an Bakterien durch die körpereigene Immunabwehr nicht mehr kompensiert werden kann, kommt es zu chronischen Zahnfleischentzündungen, Abbau des Knochens, Schädigung des Zahnhalteapparates und letztendlich zum Zahnverlust. Erschwerend ist die Tatsache, dass dieser Prozess chronisch und vorerst schmerzfrei abläuft.
Ist eine Zahnfleischtasche – Abstand Zahnfleischrand-Knochen – mehr als 3,5 mm tief, spricht man von einer Parodontitis. Diese bedeutet nicht, wie irrtümlich angenommen wird, einen Rückgang des Zahnfleisches, sondern in erster Linie einen Rückgang des darunter liegenden Knochens. Erst in einem fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung zieht sich das Zahnfleisch mit zurück.
Ein erstes Warnsignal ist das Bluten des
Zahnfleisches beim Zähneputzen.
Parodontitispatienten haben ein erhöhtes Risiko
für Arteriosklerose, Herzinfarkt und Schlaganfall.
Wissenschaftlich erwiesen ist der Zusammenhang zu
allgemeinmedizinischen Erkrankungen des Körpers.
Ziel der Behandlung dieser Erkrankung ist die vorübergehende Beseitigung der bakteriellen Ursache und somit stoppen des Knochenrückganges. Die entsprechende Behandlung ist im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten und wird nach Beantragung und Erfüllung der Voraussetzungen übernommen.
Gesetzlich fixierte Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist neben der Mitarbeit des Patienten das Erreichen eines oberflächlich entzündungs- und belagfreien Zustandes. Dieser Zustand wird im Rahmen der Parodontitisvorbehandlungen geschaffen.
Nach abgeschlossener Gesamtbehandlung ist ein langfristiger Erfolg ohne Fortschreiten der Erkrankung nur durch regelmäßige Professionelle Zahnreinigungen zu sichern, deren Häufigkeit individuell nach entsprechender Untersuchung bestimmt wird.
Praxis für Zahnheilkunde Dr. Herzog GbR
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